Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und der Rechtsprechung ergänzen wir die Bedingungen zu vorgenanntem Angebot als wesentlichen Bestandteil wie folgt:

  1. Dieses Angebot wir Ihnen bzw. Ihrer Firmengruppe als unbekannt unterbreitet. Sollte Ihnen dieses Angebot wider Erwarten bereits von dritter Seite bekannt sein, so bitten wir Sie, uns innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt dieses Exposés eine entsprechende schriftliche Mitteilung zu machen und uns den Voranbieter zu benennen.
    Falls wir eine derartige Mitteilung nicht erhalten, so erkennen Sie damit an, dass der Nachweis über das vorbezeichnete Angebot durch unsere Firma zuerst geführt wurde und wir bei Vertragsabschluss provisionsberechtigt sind.
  2. Die Provisionshöhe beträgt, wenn keine andere Provision im Angebot genannt ist: Bei Verkauf von Grundbesitz 6 % (zzgl. gesetzl. MwSt.) aus dem Kaufpreis, jeweils zu hälftigen Lasten des Käufers und Verkäufers (je 3 % zzgl. gesetzl. MwSt.).
    Bei Anmietung oder Pachtung von Gewerbe-, Büro-, Praxis,- oder Ladenräumen; Mietvertragslaufzeit bis zu 10 Jahren 3,0 Nettomonatsmieten, Mietvertragslaufzeit länger als 10 Jahre 3,6 Nettomonatsmieten, hierzu zählt auch ein für Sie eingetragenes Verlängerungsrecht; jeweils zzgl. MwSt.; fällig bei Vertragsabschluss.
    Bei Anmietung von Wohnraum fällt keine Mieterprovision an!
  3. Dieses Angebot ist ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung löst Schadensersatzpflicht in Höhe der Provision aus.
  4. Für die Vereinbarung eines Besichtigungs- bzw. Besprechungstermins stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie selbst Verhandlungen mit dem Eigentümer oder sonstigen Verfügungsberechtigten aufnehmen, ist auf unsere Firma Bezug zu nehmen.
  5. Kommt es mit den Eigentümern oder sonstigen Verfügungsberechtigten des Angebots zu anderen Bedingungen (Kauf statt Miete, anderer Preis, Erbbaurecht, Ersteigerung, andere Objektdaten o. ä.) und/oder bei einem anderen Objekt zu einem Vertragsabschluss, gilt die übliche Provision, gemäß Abs. 2 unserer AGB als vereinbart.
  6. Ein nachträglicher Ankauf des Objektes durch den Mieter oder Pächter oder Anmietung von weiteren Mietflächen im gleichen Anwesen innerhalb von 5 Jahren nach Vertragsabschluss verpflichtet die Beteiligten zur Zahlung der üblichen Provision (bei Ankauf unter Gutschrift einer bereits bezahlten Provision für Anmietung).
  7. Die Provision ist fällig und verdient am Tage des Vertragsabschlusses.
  8. Aufnahme von Vertragsverhandlungen bedeuten in jedem Fall Anerkennung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  9. Kaufpreiszahlungen, Mieten oder Kautionen werden von uns nicht angenommen. Diese sind direkt an die Berechtigten zu bezahlen.
  10. Wir erhalten die Objektdaten von Dritten und erstellen unsere Angaben nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Haftung für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden, Irrtum und anderweitige Erledigung müssen wir uns vorbehalten.
  11. Teilweise Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
  12. Im Verkehr mit Kaufleuten ist Nürnberg als Gerichtsstand vereinbart.